Unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Reisebestätigung...
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Meck Charter als Reiseveranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Dauert die Reise länger als 24 Stunden und kostet mehr als 75,00 €, erhalten Sie von uns eine Reisebestätigung mit beigefügtem Sicherungsschein. Sobald Ihnen dieser Reisevertrag durch Meck Charter bestätigt wurde, wird er verbindlich.
Bezahlung...
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises (maximal 250,00 €) innerhalb von 10 Tagen auf das genannte Konto zu leisten bzw. bar bei uns zu entrichten. Geht der Anzahlungsbetrag nicht ein und wird auch nach Aufforderung einer Frist keine Zahlung geleistet, so ist Meck Charter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Den Restbetrag bezahlen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt und ohne Aufforderung. Ist bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Leistungen...
Die vertraglich vereinbarten Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den für den Zeitraum gültigen Prospekten sowie der Reisebestätigung.
Leistungs- und Preisänderungen...
sind auch nach Vertragsabschluss möglich. Wir behalten uns jedoch vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu erheblichen oder nicht vorhersehbaren Erhöhungen behördlich festgelegter Tarife, Wechselkursänderungen, Steuern oder Abgaben kommt. Wir werden Sie unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderung nicht geringfügig ist.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen...
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns eingeht. Bei Rücktritt von Ihrer Reise verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Sie sind verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen pro Person zu zahlen:
Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn % vom Reisepreis
bis 30 Tage 20 %
bis 29-22 Tage 30 %
bis 21-15 Tage 40 %
bis 14-07 Tage 50 %
bis 06- 01 Tage 80 %
Am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 100 %
Grundsätzlich sind Umbuchungen von Reisetermin und Reiseziel nur durch Rücktritt vom Vertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie können auch bis zum Antritt der Reise eine Ersatzperson bestellen. Hierzu bedarf es einer Mitteilung an Meck Charter. Der Reiseveranstalter kann dem Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reisebedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sollte ein Dritter in den Vertrag eintreten, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten.
Kündigung für Sie und uns ist möglich bei Störung durch Reisende trotz Abmahnung, durch unvorhersehbare höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) und wenn eine vorher durch unsere Partner zugesicherte Unterkunft nicht ermöglicht und eine Ersatzunterkunft nicht beschafft werden kann. Die Beeinträchtigung der Fahrt und Schäden durch höhere Gewalt schließen eine Haftung durch uns aus.
Mindesteilnehmerzahl...
Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird, können wir die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn absagen. Der Reisepreis wird dann in voller Höhe zurückgezahlt, weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
Mitwirkungspflicht der Reisenden...
Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten.
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Erfolgt keine Mängelanzeige, so droht ein Anspruchsverlust. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb von 14 Tagen bei uns geltend zu machen.
Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheits-vorschriften...
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Reiseversicherung...
Im Reisepreis sind keine Individualversicherungen enthalten, so dass wir zu Ihrem eigenen Schutz empfehlen, eine Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung mit Rücktransport bei Buchung der Reise abzuschließen.
Allgemeines...
Alle Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Gerichtsstand...
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand ist Waren.
Veranstalter...
Meck Charter
Heiko Rödiger
Neue Straße 12a
17192 Groß Plasten
Telefon: 039934/87133
Fax: 039934/87143
e- mail: meck.charter@t-online.de
Internet: www.meck-charter.de